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Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Weitere allgemeine Informationen


Es ist anzuraten, Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt rechtzeitig zu erörtern.

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeiten, die nicht zum Gewerbe gehören. Das sind insbesondere die freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die wissenschaftliche Unternehmensberatung sind kein Gewerbe. Die Verwaltung eigenen Vermögens gehört in der Regel ebenfalls nicht dazu.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten andere Bedingungen.

Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Voraussetzungen


Die Gewerbeanmeldung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe kann erst entgegen genommen werden, wenn die entsprechende Erlaubnis erteilt ist.

Verfahrensablauf


Die Gewerbeanmeldung erfolgt in der Regel im Zuge der persönlichen Vorsprache direkt beim Ordnungsamt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Ihre Anmeldung wird direkt im System erfasst und die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.

Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht sowie eien Kopie des Personalausweises der bevollmächtigenden Person.

Das Ordnungsamt leitet die Gewerbeanzeige auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die Fortsetzung des Betriebes untersagt werden.

Formular Gewerbeanmeldung

Fristen


Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Erforderliche Unterlagen


  • i.d.R. persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erfolgt die Anmeldung mittels ausgestellter Vollmacht Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der bevollmächtigenden Person
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.


Hinweis:
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte nehmen Sie ggfs. im Vorfeld mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Kontakt auf.

Alternativ zur persönlichen Vorsprache besteht auch die Möglichkeit, das unten abrufbare Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises sowie der Gebühr in Höhe von 5,- € (bar, Verrechnungsscheck) an die Gemeindeverwaltung zu senden.

Gebühren


Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 5,- €.

Rechtsgrundlagen

Formular

Zuständige Mitarbeiter

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr