Wahlen

Jänicke, Philipp

Amtsleiter Ordnungsamt

Hartl, Jonas

Leiter Ordnungswesen

 

Bundestagswahl am 26.09.2021

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 für Eggenstein-Leopoldshafen können Sie im Detail hier einsehen.

Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die externe Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Am Sonntag, 26. September 2021 , war es wieder soweit: In Deutschland findet die Bundestagswahl statt. Von 8 bis 18 Uhr konnten Wählerinnen und Wähler im Land ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen.

Weitere Informationen haben wir Ihnen unter den folgenden Reitern zur Verfügung gestellt. 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, auch wenn sie ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Hinweise zur Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Die Daten hierfür stammen aus dem Wählerverzeichnis zu einem festgelegten Stichtag.

Die Wahlbenachrichtigung dient der Information der Wahlberechtigten über die anstehende Wahl. 
Mit dieser Wahlbenachrichtigung sowie einem Personalausweis weist man sich am Wahltag im örtlichen Wahlbüro aus. Die Briefwahlunterlagen können mit einem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bestellt werden.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie deshalb drei Wochen vor der Landtagswahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus (s.o) zur Klärung Ihrer Wahlberechtigung.

Es ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich Briefwahlunterlagen zu beantragen oder im Wahllokal zu wählen. Hierfür benötigen Sie dann Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. 

Hinweise zur Briefwahl (Beantragung eines Wahlscheins)

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag.

Bisher mussten die Wähler beim Beantragen der Wahlunterlagen begründen, warum sie sich für die Briefwahl entscheiden. Als mögliche Hinderungsgründe galten zum Beispiel Abwesenheit aus wichtigem Grund oder Krankheit. Diese Begründungspflicht hat die Bundesregierung gestrichen, um die Wahlbeteiligung zu erleichtern.

Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich, bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie bei schriftlicher Antragstellung, dass Sie den Antrag so rechtzeitig stellen, dass die Unterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen eingehen können.


Beantragung von Briefwahlunterlagen online:
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlschein) online zu beantragen. Hierfür benötigen Sie unter anderem Ihre Wählernummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Diese erhalten Sie Mitte August.

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Um den rechtzeitigen Zugang der Unterlagen per Post an die Antragsteller zu gewährleisten, endet die Möglichkeit der Beantragung am 19.09.2021. 

Auf Grund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bitten wir möglichst auf eine persönliche Antragstellung zu verzichten. Bitte nutzen Sie wenn möglich die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie das entsprechende Formular.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail ist ebenfalls möglich. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an wahlen@egg-leo.de und nennen Sie hier 

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Wählernummer (soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt)


Versand der Briefwahlunterlagen:

Der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn der Gemeinde die durch den Bund zu erstellenden Stimmzettel zur Verfügung stehen. Alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge werden wir so schnell wie möglich abarbeiten. Wir rechnen damit, dass uns spätetsens am 20.08.2021 die Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden.

Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist den mitgesandten Hinweisen genau zu folgen, da man ansonsten schnell die Ungültigkeit des Stimmzettels riskiert. Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen hat die Wählerin bzw. der Wähler zu sorgen. Der Umschlag muss bis zum Ende der Wahlzeit (18 Uhr des Wahlsonntags) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.

Landtagswahl am 14.03.2021

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Die Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelfern!

Kommunal- und Europawahlen 2019

Wahlergebnis 2019 Gemeinderat Eggenstein-Leopoldshafenzoom
Wahlergebnis 2019 Gemeinderat Eggenstein-Leopoldshafen
 
Wahlergebnis 2019 Kreistag Eggenstein-Leopoldshafenzoom
Wahlergebnis 2019 Kreistag Eggenstein-Leopoldshafen
Wahlergebnis 2019 Europawahl Eggenstein-Leopoldshafenzoom
 

Bundestagswahl am 24.09.2017

Die Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelfern!

Kommunal- und Europawahlen 2019

Wahlergebnis 2019 Gemeinderat Eggenstein-Leopoldshafenzoom
Wahlergebnis 2019 Gemeinderat Eggenstein-Leopoldshafen
 
Wahlergebnis 2019 Kreistag Eggenstein-Leopoldshafenzoom
Wahlergebnis 2019 Kreistag Eggenstein-Leopoldshafen
Wahlergebnis 2019 Europawahl Eggenstein-Leopoldshafenzoom
 

Landtagswahl am 13.03.2016

Die Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelfern!

Bürgermeisterwahl 2014

Wir danken allen Helferinnen und Helfern - Sie haben tolle Arbeit geleistet.

Hier das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl.

Kommunal- und Europawahlen 2014

Wahlergebnisse 2014

Wir danken allen Helferinnen und Helfern - Sie haben tolle Arbeit geleistet.

Das Wahlteam im Rathaus organisierte die Wahlen in enger Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss.zoom
Das Wahlteam im Rathaus organisierte die Wahlen in enger Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss.
 

Wählen in Leichter Sprache

Parteien und Wähler·gruppen 

Bei der Gemeinde·rats·wahl stellen sich Parteien und Wähler·gruppen zur Wahl.
Eine Partei oder eine Wähler∙gruppe ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben in wichtigen Fragen die gleichen Ziele.
Sie arbeiten gemeinsam an einer Sache.
Die verschiedenen Parteien und Wähler·gruppen haben andere Ziele.
Sie haben andere Vorstellungen, wie man etwas macht.
Die Mitglieder von den Gemeinde·räten gehören verschiedenen Parteien und Wähler∙gruppen an.
Bei der Kommunal·wahl wählen die Bürger die Kandidaten von den Parteien oder Wähler·gruppen.
Die Bürger wählen eine Partei oder eine Wähler·gruppe oft.
Dann sind viele von der Partei oder der Wähler·gruppe im Gemeinde·rat. 

Eine Gemeinde ist ein Ort, in dem mehrere Menschen leben.
In einer Gemeinde werden viele Sachen geregelt.
Damit die Menschen gut miteinander leben können.

Wollen Sie bei der Kommunal∙wahl wählen? 

Dafür müssen Sie entscheiden:
Welcher Kandidat kann mich gut vertreten?
Informieren Sie sich über die Parteien und Wähler·gruppen.
Dann können Sie besser entscheiden. Und für sich eine gute Wahl treffen.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich darüber zu informieren.
Sie können zum Beispiel:
• Die Kandidaten ansprechen.
• Infos über die Parteien und Kandidaten lesen. Die Infos nennt man: Wahl·mitteilungen.
• Zeitung lesen.
• Internet·seiten von den Parteien und Wähler·gruppen anschauen.
• Veranstaltungen von den Parteien und Wähler·gruppen besuchen.
Manche von den Parteien und Wähler·gruppen schicken Werbe·briefe. 

Überlegen Sie dabei:
• Hat der Kandidat die gleichen oder ähnliche Ziele wie ich?
• Welcher Kandidat ist gut für mich und meine Interessen?
• Welchen Kandidat will ich wählen?

Der Kreis∙tag 

Viele Gemeinde schließen sich zusammen. Das nennt man Land·kreis.
Der Kreistag entscheidet was im Land·kreis gemacht wird. Zum Beispiel: Wo Krankenhäuser gebaut werden.
Der Land·kreis hat wichtige Aufgaben.
Der Land·kreis hilft der Gemeinde bei den vielen Aufgaben.
Die Bürger wählen alle 5 Jahre den Kreis·tag.
Die Wahl findet zusammen mit der Wahl der Gemeinde·räte statt.
Die Wahl vom Kreis·tag ist auch Teil der Kommunal∙wahl.
Manche Orte haben keinen Kreis·tag.
In sehr großen Städten gibt es keine Wahl vom Kreis·tag. 

Wer darf wählen? 

Beim Wählen gibt es Regeln. Für die Kommunal•wahl müssen Sie 4 Regeln erfüllen:  

Erfüllen Sie alle 4 Regeln?
Dann dürfen Sie bei der Kommunal•wahl wählen.
Wer darf nicht wählen?
Ein Gericht hat gesagt: Sie dürfen nicht wählen. 

 

Die Wahl•benachrichti•gung 

Dürfen Sie wählen? Dann bekommen Sie eine Wahl•benachrichti•gung. Die Wahl•benachrichti•gung ist ein Brief. Oder eine Post•karte. Die Wahl•benachrichti•gung kommt spätestens 3 Wochen vor dem Wahl•tag mit der Post. In der Wahl•benachrichti•gung steht:

  • Wann ist die Wahl?
  • Wo ist Ihr Wahl•raum ?
  • Ist der Wahl•raum barriere • frei ?

 

Zusammen mit der Wahl•benachrichti•gung kommen die Stimm•zettel für die Gemeinde•rats•wahl. 

Die Stimm•zettel sind auch im Brief.
Jede Partei oder Wähler•gruppe hat einen Stimm•zettel.
Manche Gemeinden wählen auch den Kreis•tag.
In diesen Gemeinden kommen zusammen mit der Wahl•benachrichti•gung auch

  • die Stimm•zettel für die Kreis•tags•wahl.

Sie haben keine Wahl•benachrichti•gung bekommen?
Dann melden Sie sich beim Rat•haus.
Sie können auch mit der Post wählen.
Dafür gibt es die Brief•Wahl.

Sie können schon vor dem Wahl•tag den Stimm•zettel ausfüllen.
Bringen Sie dann den Stimm•zettel mit in den Wahl•raum. Die meisten machen das so.
So wählen Sie einfach
 
Sie wissen welche Partei oder Wähler·gruppe Sie wählen wollen? Dann nehmen Sie den Stimm•zettelvon der Partei oder von der Wähler•gruppe.
  Sie schreiben nichts auf den Stimm•zettel.
Dann erhalten alle Kandidaten von der Partei oder Wähler•gruppe eine Stimme.
Dann sind Sie fertig. 

Nehmen Sie am Wahl•tag den Stimm•zettel mit in den Wahl•raum.
Sie können sich beim Wählen auch helfen lassen.
Sie können auch einen anderen Menschen bitten Ihnen zu helfen.
Der Mensch kann Ihnen bei der Wahl helfen.
Zum Beispiel: den Stimm•zettel vor•lesen.
Aber: Sie entscheiden wen Sie wählen.
Der Mensch darf nichts weiter•sagen.
Zum Beispiel: Wen Sie gewählt haben.
 Sie brauchen Hilfe? Und kennen keinen Menschen der Ihnen an dem Wahl•tag helfen kann? Sagen Sie das im Wahl•raum. Dann hilft Ihnen dort gerne jemand.

So können Sie auch wählen - das ist aber schwierig
Sie können die Liste auf dem Stimm•Zettel verändern. Das ist aber schwierig.

Nehmen Sie den Stimm•Zettel von der Partei oder Wähler-Gruppe, die sie wählen wollen.
Auf jedem Stimm•zettel steht oben wie viele Stimmen Sie vergeben können.
Sie können einem Kandidaten eine oder 2 oder 3 Stimmen geben. Schreiben Sie die Zahl in die Kästchen hinter den Namen der Kandidaten, die Sie wählen wollen. Sie können statt der 1 auch den Buch•staben X schreiben. Nur wenn Sie ein X, eine 1, eine 2 oder eine 3 hinter den Namen schreiben, wählen Sie den Kandidaten.
Sie können auch Kandidaten von anderen Stimm•zetteln auf Ihren Stimm•zettel schreiben und wählen.
ACHTUNG:

  • Zählen Sie die Stimmen zusammen.
  • Haben Sie alle Stimmen vergeben?
  • Haben Sie nur so viele Stimmen verteilt, wie es gibt?
  • Sie können auch weniger Stimmen abgeben.

Am Ende falten Sie den Stimm•zettel ein Mal zusammen. Die Schrift wird nach innen gefaltet. So kann niemand sehen, was sie gewählt haben.
Sie können sich beim Wählen auch helfen lassen.
Nehmen Sie am Wahl·tag den Stimm•zettel mit in den Wahl•raum.

Gehen Sie am Wahl·tag in den Wahl•raum.
Die Adresse von Ihrem Wahl•raum steht in der Wahl•benachrichti•gung.
Der Wahl•raum ist von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wenn Sie in einem anderen Wahl•raum wählen wollen, brauchen Sie einen Wahl•schein. 

So wählen Sie im Wahl•raum 

Was müssen Sie in den Wahl•raum mitbringen?
Ihren Personal•ausweis.
Sie können die Wahl•benachrichti•gung auch mitbringen. Finden Sie die Wahl•benachrichti•gung nicht mehr? Das ist egal. Wichtig ist Ihr Personal•ausweis. Bringen Sie auch Ihre Stimm•zettel mit, am besten bereits ausgefüllt. 

Im Wahl•raum sind Wahl•helfer. Zeigen Sie den Wahl•helfern Ihren Personal•ausweis Sie haben Ihre Stimm•zettel zu Hause vergessen? Die Wahl•helfer geben Ihnen neue Stimm•zettel. 

Im Wahl•raum sind auch Wahl•kabinen.
Eine Wahl•kabine ist ein Tisch mit Wänden außen herum.
Nur auf einer Seite vom Tisch ist keine Wand. So kann niemand sehen:

  • Wen sie gewählt haben.
  • Was sie zu Hause ausgefüllt haben.

Am Ende falten Sie die Stimm•zettel ein Mal zusammen.
Die Schrift wird nach innen gefaltet. Die Wahl ist geheim.
Sie müssen niemanden sagen:

  • Wen Sie gewählt haben.
  • Wie viele Stimmen Sie abgegeben haben.

Werfen Sie die Stimm•zettel in die Wahl•box.
Jetzt haben Sie gewählt!


Brief•wahl

Sie können eine Brief•wahl machen. Zum Beispiel wenn Sie:

  • nicht zu Hause sind.
  • oder keine Zeit haben.
  • oder nicht in den Wahl?raum können.
  • oder krank sind.

dann können Sie eine Brief•wahl machen. Dann müssen Sie am Wahltag nicht in den Wahl•raum gehen. Die Papiere zur Brief•wahl heißen Wahl•unterlagen.

Wie bekommen Sie die Wahl•unterlagen zur Brief•wahl?
Sie können die Wahl•unterlagen mit der Post bekommen.
Oder Sie können die Wahl•unterlagen persönlich im Wahl•büro abholen.
Bringen Sie den Personal•ausweis mit. 

Wahl•unterlagen mit der Post bekommen
Wollen Sie die Wahl•unterlagen mit der Post bekommen?
Dann müssen Sie einen Wahl•schein beantragen. Sie füllen den Wahl•schein-Antrag aus. Kreuzen Sie an:

  • An welche Adresse sollen die Wahl•unterlagen geschickt werden?

Unterschreiben Sie!
 Schicken Sie den Antrag gleich mit der Post zum Wahl•büro.

 

Füllen Sie die Stimm-Zettel aus. Hier steht mehr dazu: Stimmzettel ausfühlen

Falten Sie den Stimm•zettel. Die Schrift muss innen sein. So kann niemand Ihre Entscheidung sehen. 

Legen Sie den Stimm·zettel für die Gemeinde•rats•wahl in den Umschlag für die Gemeinde•rats•wahl. Sie dürfen auch für den Kreis•tag wählen? Dann kommen die Stimm•zettel für den Kreis•tag in einen eigenen Umschlag. 

Kleben Sie den Umschlag zu. 

Jetzt füllen Sie den Wahl•schein aus. Es ist wichtig: Sie müssen den Wahl•schein unterschreiben! 

Legen Sie in den gelben Umschlag:

  • Den Wahl•schein.
  • Und den Stimm•zettel-Umschlag.

Auf ihm steht: Wahl•brief für die kommunale Wahl. Kleben Sie jetzt den gelben Umschlag zu. 
Der zu•geklebte gelbe Umschlag ist der Wahl•brief. 

Jetzt muss der Wahl•brief ins Wahl•büro. Sie haben 2 Möglich•keiten:

  1. Sie schicken den Wahl•brief mit der Post ins Wahl•büro. Die Adresse steht auf dem Wahl•brief. Schicken Sie den Wahl•brief sofort ab! Der Wahl•brief darf nämlich nicht zu spät kommen. Sonst gilt der Brief nicht. Auf den Wahl•brief müssen Sie keine Briefmarke kleben.
  2. Oder: Sie geben den Wahl•brief im Wahl•büro ab. Die Adresse steht auf dem Wahl•brief. Geben Sie den Wahl•brief vor dem Wahltag ab.
Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr