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Tempo 30 für Lärmschutz kommt

20.07.2021

Das Landratsamt Karlsruhe hat als untere Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Bereiche der Hauptstraße und der Leopoldstraße Tempo 30 angeordnet. Diese Bereiche können von der Gemeinde nicht ausgeweitet werden. Die Schilder werden in der nächsten Zeit von der Straßenmeisterei aufgestellt. Dann ist auch mit Geschwindigkeitskontrollen seitens des Landratsamtes zu rechnen.

Den Antrag für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 hat die Gemeindeverwaltung als Konsequenz aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gestellt. Aufgrund der Grenzwertüberschreitung bei den Lärmmessungen war die Gemeinde gesetzlich verpflichtet lärmsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Außer der Reduzierung der Geschwindigkeit gab es keine zielführenden Maßnahmen.

Durch Vorgaben der EU sind die Städte und Gemeinden aufgefordert für Landstraßen auf der Gemeindegemarkung sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen. Nach Abschluss des umfangreichen Untersuchungs- und Beteiligungsprozesses legte die Gemeindeverwaltung den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Verkehrsbehörde des Landratsamts Karlsruhe vor. Diese ordnete nun für die Ortsdurchfahrt des Ortsteils Eggenstein (K 3580, Hauptstraße) zwischen dem Spöcker Weg und dem südlichen Ortseingangsbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an. Im Ortsteil Leopoldshafen ist im Bereich der Leopoldstraße (L 559) zwischen Hafenstraße und Badener Straße ebenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auszuweisen. Die Beschränkung dient zum Schutz der betroffenen Anwohner vor Straßenverkehrslärm. Sie hat nichts mit der Initiative mehrerer Kommunen zu tun, die möglichst flächendeckendes innerörtliches Tempo 30 fordern, so auch die Stadt Karlsruhe, die dafür Modellkommune werden möchte.

Im Amtsblatt vom 06.11.2020 hatten wir über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Hauptverkehrsstraßen in Eggenstein-Leopoldshafen berichtet und zur Bürgerbeteiligung aufgefordert. Nach einer Verkehrszählung wurden die Lärmauswirkungen nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie berechnet und in einem Plan zusammengeführt. Dieser Plan kann unter www.egg-leo.de/laermaktionsplan eingesehen werden. Der Lärmaktionsplan kann auf Grund der rechtlichen Vorgaben nur Verkehrslärm berücksichtigen und auch nur auf Autobahnen sowie Bundes- und Landessstraßen angewendet werden. Dies betrifft in Eggenstein-Leopoldshafen grundsätzlich nur die Leopoldstraße (Landstraße 559). Auf Grund der vergleichbaren Verkehrsbelastung wurde die Land- bzw. Hauptstraße (Kreisstraße 3580) ebenfalls in die Untersuchung mit aufgenommen.

Sowohl die Einwohner der Gemeinde als auch die zu beteiligenden öffentlichen Stellen (Träger öffentlicher Belange) hatten die Möglichkeit bis Mitte Dezember Anregungen und Vorschläge zum Lärmaktionsplan einzubringen. Eine Vielzahl von Bürgern hatte die Gelegenheit genutzt und sich eingebracht. Alle Vorschläge wurden ausgewertet und auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit geprüft. Eine Vorstellung dieser Prüfung und die entsprechende Abwägung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.4.21.

Leider waren viele, auch mehrfach genannte Vorschläge nicht umsetzbar. Überwiegend fehlt es für eine Umsetzung an einer rechtlichen Grundlage. Beispielsweise sind „Zebrastreifen“ außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zulässig. Durch die nur halbseitige Bebauung entlang der Kreisstraße sieht die Verkehrsbehörde diesen Bereich als außer Orts an und hat Anträge der Gemeinde auf Zebrastreifen u.a. aus diesem Grund abgelehnt.

Mit der Lärmaktionsplanung wurde ein neues Instrument geschaffen, um in Straßenbereichen, in denen nach der bisherigen Rechtslage keine Beschränkung der Geschwindigkeit möglich ist, aus Gründen der Lärmreduzierung z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu beantragen. Hierfür müssen die Vorgaben zur Lärmberechnung zwingend eingehalten werden und nur bei Grenzwertüberschreitung bestehen Möglichkeiten für verkehrsrechtliche Maßnahmen. Dass diese Voraussetzungen für die Landstraße 559 gegeben sind, belegt der fertig gestellte Lärmaktionsplan, analog verhält es sich bei der Kreisstraße 3580. 

Die Gemeinde kann auf der Landes- oder Kreisstraße nicht eigenständig Tempo 30 festlegen. Diese Berechtigung haben Gemeinden nur für sogenannte Gemeindestraßen. Auf diesen besteht bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Der Gesetzgeber sieht auf Landes- und Kreisstraßen grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Ausnahmen hiervon kann die zuständige Behörde (in unserem Falle die Verkehrsbehörde im Landratsamt Karlsruhe) nur machen, wenn die Straße z.B. direkt an einer Schule, einem Kindergarten oder einem Krankenhaus liegt. Der Gemeindeverwaltung ist bewusst, dass mit dem Lärmaktionsplan nicht alle Verkehrslärmproblematiken in der Gemeinde gelöst werden können. Allerdings nutzen wir dieses Instrument, um einen Schritt weiter zu kommen in Richtung weniger Verkehrslärm.

Zusätzlich ist die Gemeinde Mitglied der Initiative Motorradlärm des Landes Baden-Württemberg. Motorradlärm ist eine große und zunehmende Herausforderung. Für Anwohnerinnen und Anwohner und Erholungssuchende ist die Lärmbelastung ein erhebliches Problem. In Eggenstein-Leopoldshafen ist hier die Leopoldstraße sehr stark betroffen. Die Gemeinde wird sich im Rahmen der Mitgliedschaft weiter dafür einsetzen, dass gesetzliche Regelungen erlassen werden, die ein vernünftiges Miteinander zwischen Motorradfahrern und Anwohnern ermöglicht.

Plakate an der großen Ampelkreuzung und bei der Rheinhalle bewirken zumindest bei vernünftigen Motorradfahrern Rücksichtnahmezoom
Plakate an der großen Ampelkreuzung und bei der Rheinhalle bewirken zumindest bei vernünftigen Motorradfahrern Rücksichtnahme
Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

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